Bundesregierung forciert Heizungswende

Die Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die darin vorgesehenen Vorgaben sind in aller Munde – und haben nicht nur bei Eigentümern, sondern auch bei Mietern und Vermietern für viel Aufregung gesorgt.
Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hat es in sich. Obwohl der Entwurf also noch in der Diskussion ist, lohnt sich bereits heute ein Blick auf die Punkte, die aller Wahrscheinlichkeit nach ihren Weg in die finale Novelle finden werden.
Die Rahmenbedingungen: Für die Bundesregierung ist das GEG ein Schlüsselgesetz, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Dort herrscht erheblicher Handlungsbedarf. Denn Gebäude verursachen in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen.
65 Prozent erneuerbare Energien im Heizungsbereich
Die Grundidee: Bereits im Koalitionsvertrag haben die in der Bundesregierung vertretenen Parteien beschlossen, die sogenannte 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe festzuschreiben. Ab dem 1. Januar 2024 sollen nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Welche Heizungsanlagen sind davon betroffen? Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Jahr für den Neueinbau von Heizungen. Dies beinhaltet den Neubau von Gebäuden sowie den Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden.
Bestehende Gas- und Ölheizungen nicht betroffen
Bestehende Gas- sowie Ölheizungen sind laut Angaben der Bundesregierung von dem Gesetzesvorhaben nicht betroffen. Aber: Fossile Heizungen sollen nun nicht länger als 30 Jahre betrieben werden dürfen. Überschreiten die Anlagen dieses Alter, sind auch sie für den Heizungstausch vorgesehen. Bis spätestens Ende 2044 soll dann der Betrieb fossiler Heizungen endgültig eingestellt werden, so die Pläne der Bundesregierung.
Bauherren haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärme und Stromdirektheizungen. Beim Einbau einer neuen Heizung in Bestandsgebäuden sind außerdem bestimmte Hybridanlagen, nachhaltige Biomasse, Solarthermie oder eine Kombination dieser Technologien möglich. Die Bundesregierung betont, dass der Umbau technologieoffen erfolgen kann.
Zahlreiche Übergangsfristen vorgesehen
Darüber hinaus hat die Bundesregierung – nach Kritik aus der Öffentlichkeit – unterschiedliche Übergangsfristen und -szenarien eingeräumt:
- Havariert die Heizung, kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorübergehend eine grabrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
- Bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen gibt es weitere Übergangsfristen. Fällt die erste Gasetagenheizung in einem solchen Gebäude aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie im gesamten Gebäude auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, erhalten sie weitere zehn Jahre Zeit für die Umsetzung.
- Für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, entfällt im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Zudem soll eine Härtefallregelung helfen, soziale Härten abzufedern.
Der Entwurf soll bis zum Sommer im Deutschen Bundestag diskutiert und auch verabschiedet werden. Umfassende FAQ zum jetzigen Stand hat die Bundesregierung hier zur Verfügung gestellt:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
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