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Wirtschaftlich herausfordernde Zeiten erschweren auch die Bewirtschaftung von Immobilien. Durch Inflation und gestiegene Zinsen sehen sich vielerorts Vermieter gezwungen, die Mieten den gestiegenen Kosten anzupassen. Doch Mieterhöhungen unterliegen hierzulande strengen Vorgaben. In vielen Regionen gilt die Mietpreisbremse und zusätzlich ist bei Mieterhöhungen die Kappungsgrenze einzuhalten. Eine Alternative, mit der sich Mieteinnahmen an die Verbraucherpreise koppeln lassen, kann ein Indexmietvertrag sein.
In der Regel können Vermieter eine Mieterhöhung nur dann durchsetzen, wenn die neue Miete nicht höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Indexmietvertrag kann helfen, künftige Preissteigerungen auszugleichen.
Bei einem Indexmietvertrag kann die Miete jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex für private Haushalte des Statistischen Bundesamtes erhöht werden. Die Miete richtet sich also nach der Inflation. Steigt die Inflation, steigt auch die Miete. Dadurch ist eine Steigerung des Mietzinses in der Regel Jahr für Jahr möglich.
Allerdings steigt die Miete nicht automatisch. Zunächst muss der Vermieter einen Indexmietvertrag mit dem Mieter abschließen. Zudem muss der Vermieter die Mieterhöhung gegenüber dem Mieter schriftlich geltend machen und die Berechnung offenlegen. Die Mieterhöhung muss dabei als Geldbetrag angegeben werden. Außerdem muss zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens ein Jahr liegen.
Vermieter haben den Vorteil, dass sie die im Indexmietvertrag festgelegten Mietsteigerungen durchsetzen können, wenn die Miete das ortsübliche Niveau bereits erreicht oder sogar überschritten hat.
Bei der Mietsteigerung kommt es auf die Entwicklungen des Preisindexes sowie der ortsüblichen Vergleichsmieten an. Steigt der Index stärker als die ortsübliche Vergleichsmiete kann die Miete dauerhaft höher liegen.
Was in die eine Richtung gilt, gilt auch in die andere. Das heißt: steigt die ortsübliche Miete stärker als die Inflation, kann die Miete nur entsprechend der Indexänderung erhöht werden. Sinken die Lebenshaltungskosten sogar, haben Mieter einen Anspruch auf Senkung der Miete.
Darüber hinaus können Kosten für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht auf die Miete umgelegt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Vermieter eine Sanierung aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchführen muss, auf die er keinen Einfluss hat.
Ob ein Indexmietvertrag eine geeignete Lösung ist, ist von Vermieter zu Vermieter verschieden. Es hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Vermieter sollten deshalb ihre individuelle Situation genau prüfen. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten zu lassen.
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