Mehrfamilienhaus geerbt – was nun?

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Wenn Erben erfahren, dass sie ein Mehrfamilienhaus geerbt haben, sorgt das anfangs für große Freude. Schließlich handelt es sich oft um ein beträchtliches Vermögen. Doch je nach Konstellation der Erbengemeinschaft kommt es in der Folge leider oft zu Streitigkeiten und Fehlentscheidungen, die dazu führen, dass dieses Vermögen verbrannt wird. Zur Vermeidung ist es wichtig, von Anfang an Klarheit über bestehende Optionen zu gewinnen und sich nach transparenten Kriterien ausgewiesene Experten ins Boot zu holen.

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Es ist ein großer Unterschied, ob der Erblasser einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft bestimmt hat, in der das Erbe aufgeteilt werden muss. Ein Alleinerbe kann grundsätzlich überlegen, ob er das Haus bzw. das Immobilienportfolio halten oder sich davon trennen will. Oft hat der Erblasser mit Bedacht einen Alleinerben ausgewählt, dem er die Fortführung als Investor zutraut. Dennoch kann nicht zuletzt die mit Antritt des Erbes fällige Erbschaftssteuer auch zum Verkauf führen.

Übernahme oder Verkauf? Für Erbengemeinschaften bleibt meist nur eine Option

Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist dies meist ungünstig für eine Übernahme des Mehrfamilienhauses. Management, Verwaltung, Optimierung des Investments und Instandhaltung sind gemeinsam schwer zu leisten. Die Möglichkeit, dass ein Erbe die Immobilie übernimmt und alle anderen auszahlt, ist meist auch nicht gegeben, da kaum jemand über passende Liquidität kurzfristig verfügt. Was bleibt ist der Verkauf.

Warum sich der Off-market-Verkauf lohnt

Wir verkaufen Investment-Immobilien jenseits der Massen off-market und gezielt. Lesen Sie hier, warum sich das lohnt.

Schritt 1: Die Wertermittlung

Um diesen Verkauf erfolgreich in die Wege zu leiten, ist der erste wichtige Schritt für die Erbengemeinschaft, den Wert des ererbten Immobilienvermögens exakt und zuverlässig zu ermitteln. Es ist sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Wertermittlung zu beauftragen, dessen Gutachten auch von Gerichten und Behörden anerkannt wird. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass eine Partei zu einem späteren Zeitpunkt den ermittelten Wert infrage stellt und es darüber zu langwierigen Auseinandersetzungen kommt. Denn die Tatsache, dass der Verkaufserlös sich weitaus leichter zwischen den Erbberechtigten aufteilen lässt als eine Immobilie, ist nur dann von Nutzen, wenn sich die Parteien gleich zu Beginn einig sind – sowohl über den Wert des aufzuteilenden Vermögens als auch über den Makler, der mit der Vermarktung beauftragt werden soll.

Schritt 2: Die Wahl eines geeigneten Maklers

Woran kann gemessen werden, welcher Makler geeignet ist? Die Versuchung, den Makler zu beauftragen, der den höchsten Preis für die Immobilie aufruft, mag groß sein. Davor ist jedoch ausdrücklich zu warnen. Wird der Angebotspreis deutlich höher angesetzt als der professionell ermittelte Marktwert der Immobilie, führt das unvermeidlich zu weniger Kaufinteressenten. Bei ausbleibender Nachfrage sind Makler gezwungen, mit dem Preis immer weiter nach unten zu gehen – ein Vorgehen, das professionelle Investoren wiederum skeptisch macht. Zusätzlich verlängert sich die Vermarktungsdauer. Die umgekehrte Strategie, den Preis erst etwas niedriger anzusetzen und dann, womöglich nach oben zu verhandeln, verspricht deutlich mehr Erfolg.

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Es kommt darauf an, einen ausgewiesenen Experten für Investmentimmobilien zu finden, der ein hohes Volumen an verkauften Mehrfamilienhäusern vorzuweisen hat. Stärker noch als die Verkaufskompetenz ist vor allem die fachliche Sicherheit ein entscheidendes Qualitätskriterium. Verfügt der Makler über ein breites Team von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen spricht das dafür, dass ein hohes Maß an fachlicher Sicherheit gewährleistet und die nötige Markttiefe erreicht wird. Zusätzlich können Sie auf die Zertifizierung des Maklerbüros nach DIN EN15733 (Makler für Anlageimmobilien) achten.

Fazit

Durch die Auswahl eines Profis wird Ihr Erbe zügig und mit optimalen Resultaten vermarktet, sodass eine Auszahlung aller Erben zügig gewährleistet werden kann. Zweitens wird ein Erbstreit vermieden, da der Wert des aufzuteilenden Vermögens, die Kriterien der Maklerwahl und die Professionalität der Vermarktung für alle Erbberechtigten transparent, nachvollziehbar und somit im Nachhinein nur sehr schwer anfechtbar sind.

Haben Sie ein Mehrfamilienhaus oder ein Immobilienportfolio geerbt? Suchen Sie einen zuverlässigen Partner, der Sie umfassend berät, vorhandene Optionen aufzeigt und gegebenenfalls die professionelle Vermarktung Ihrer Erbimmobilie in die Hand nimmt? Kontaktieren Sie Schick Immobilien! Wir sind gerne für Sie da.

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