Mehrfamilienhaus vererben oder verschenken?

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Eigentümer eines Mehrfamilienhauses fühlen sich auch oft emotional mit der Immobilie verbunden und engagieren sich für die Erhaltung des Gebäudes, für ästhetische und  technische Verbesserungen oder für eine angenehme Mieterstruktur. Da möchte man sie auch in Zukunft in guten Händen wissen, idealerweise im Familienbesitz. Es stellt sich die Frage: Macht es einen Unterschied, ob Sie Ihr Mehrfamilienhaus schon zu Lebzeiten verschenken oder ob Sie es später vererben?

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Eines vorweg: Schenkung und Erbschaft werden in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich erst einmal gleich behandelt. Sowohl Steuersatz als auch Freibeträge sind in beiden Fällen gleich hoch. Abhängig von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zu der begünstigten Person gewährt das Finanzamt einen Freibetrag, der von 500.000 Euro für Ehepartner über 400.000 Euro für Kinder bis hinab zu 20.000 Euro für Geschwister oder nicht eingetragene Lebenspartner gestaffelt ist. Auf den verbleibenden Teil des Immobilienwerts wird dann eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig, die auf der Grundlage einer vom Finanzamt durchgeführten Immobilienbewertung berechnet wird.

Verschenken statt vererben – ein Steuersparmodell?

Wie aber können Sie durch eine Schenkung trotzdem Steuern sparen? Bei langfristiger Planung ist das möglich. Der entscheidende Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft liegt darin, dass die Steuerfreibeträge auf Schenkungen nicht nur einmalig gewährt werden, sondern alle zehn Jahre erneut. Nehmen wir also an, Sie wollen Ihr Mehrfamilienhaus auf Ihre Tochter übertragen, der Sie zutrauen, das Engagement für das Haus in Ihrem Sinne fortzuführen. Dann können Sie sofort damit beginnen, indem Sie Ihrer Tochter nicht gleich das ganze Mehrfamilienhaus schenken, sondern einen Teilwert, der unterhalb des Freibetrags von 400.000 Euro liegt. Auf diese Weise können Sie die Immobilie „auf Raten“ verschenken, immer im Abstand von 10 Jahren. So kommen Sie, wenn Sie früh genug anfangen, möglicherweise ohne Steuerabzug davon. Eine Taktik, die sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Schenkung kann mit Auflagen verknüpft werden

Ist das nicht der Fall, so kann eine Schenkung dennoch Vorteile gegenüber dem Vererben haben. Geht es Ihnen in erster Linie darum, sicherzustellen, dass das Mehrfamilienhaus langfristig im Besitz der Familie bleibt, haben Sie bei einer Schenkung zu Lebzeiten sicherlich mehr Möglichkeiten, die Weichen dafür selbst zu stellen. Eine Schenkung erfolgt nicht etwa informell, sondern wird genauso rechtsverbindlich beurkundet wie etwa ein Verkauf oder eine Erbschaft. Sie können mit der Schenkung also auch bestimmte, schriftlich festgehaltene Auflagen verbinden, wenn Sie das möchten.

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Erbengemeinschaft erbt Mehrfamilienhaus: typische Probleme

Diese Optionen bieten sich nicht, wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus vererben. Sie können zwar ein Testament schreiben. Doch nicht immer lässt sich auf diese Weise ein Erbstreit zwischen den verschiedenen Erbberechtigten verhindern. Da auf bestimmte Verwandte des Erblassers immer ein Pflichtteil des Erbes entfällt, hat man es in den meisten Erbfällen mit einer Erbengemeinschaft zu tun, deren Mitglieder alle Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Bei einem Mehrfamilienhaus, das einen Wert von mehreren Millionen Euro hat, steht die Erbengemeinschaft oft vor dem Problem, dass eine Aufteilung nicht ohne einen Verkauf der Immobilie zu bewerkstelligen ist. Dass einer der Erben über die nötige Liquidität verfügt, um allen anderen ihren Anteil auszuzahlen, dürfte eher die Ausnahme als die Regel sein. Durch die fällig werdende Erbschaftssteuer können noch zusätzliche Liquiditätsengpässe entstehen. Ein Verkauf ist daher oft die einfachste Lösung.

Zu Lebzeiten verkaufen: für Haus und Erben manchmal das Beste

Wollen Sie vor allem sicherstellen, dass Ihr Mehrfamilienhaus auch in Zukunft so erhalten und gemanagt wird, wie Sie es sich vorstellen, dann könnte es auch eine Möglichkeit sein, das Haus zu Lebzeiten an einen anderen Investor zu verkaufen. Wenn Sie den Verkauf selbst in die Hand nehmen, bzw. zusammen mit einem Investmentmakler, ist das auch für Ihre Erben von Vorteil, da Sie ohne Zeitdruck verkaufen können.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © hanohiki/Depositphotos.com

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