Heizungsgesetz: Neue Leitplanken mit Licht und Schatten
In vielen Kreisen gab es ein erleichtertes Aufatmen, nachdem sich die Koalitionsfraktionen kürzlich auf einen gemeinsamen Kompromiss zum zuvor höchst umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG oder „Heizungsgesetz“) geeinigt hatten. Denn mit diesen neuen „Leitplanken“ geht eine der erbittertsten politischen Debatten der vergangenen Jahre ihrem Ende entgegen.
Das wichtigste Ergebnis des Kompromisses: Das GEG wird eng mit der Wärmeplanung in den Kommunen verknüpft. In der Praxis heißt das für Hauseigentümer, dass sie sich im Fall der Fälle – also falls die Heizungsanlage auszutauschen ist – den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe sparen können, wenn die Aussicht besteht, dass das Gebäude in nächster Zukunft an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen werden wird. Ab Januar 2024 dürfen sogar weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, solange vor Ort noch keine kommunale Wärmeplanung besteht und die neue Anlage gleichzeitig Wasserstoff-ready ist. Der Ball liegt jetzt also wieder im Spielfeld der Länder und Kommunen.
Immobilieneigentümer werden entscheiden können
Doch was hat es überhaupt mit der kommunalen Wärmeplanung auf sich? In einem ersten Schritt wird gemäß Gesetzesentwurf aus dem Bundesbauministerium jede Kommune in Deutschland zunächst eine Bestandsaufnahme machen. Die Kommune verschafft sich einen Überblick darüber, wie jedes einzelne Gebäude beheizt wird. In einem zweiten Schritt sollen mögliche Einsparungen und der Einsatz erneuerbarer Energien abgeschätzt werden. Die Kommunen sollen darlegen, wie sie ihre Heiz-Infrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Bis 2030 sollen die Wärmenetze mindestens 50 Prozent klimaneutrale Energie liefern, bis Ende 2045 ist der komplette Umstieg vorgesehen.
Liegt die Wärmeplanung vor Ort vor, sollen die Immobilieneigentümer entscheiden können, ob das Gebäude beispielsweise an das örtliche Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Oder die Wahl doch auf eine elektrische Wärmepumpe fällt, da das Gebäude außerordentlich gut mit einer dezentralen Erneuerbare-Energien-Anlage, zum Beispiel einer Photovoltaikanlage, ausgestattet ist.
Beide Entwürfe – Wärmeplanung und Heizungsgesetz – hängen stark miteinander zusammen und sogar voneinander ab. Das sieht auch Bundesbauministerin Klara Geywitz so: „Auf jeden Fall müssen die beiden Gesetze miteinander in Bezug gesetzt werden. Da ist inhaltlich eine große Nähe und bedingt einander“, sagte die Ministerin.
Berlin strebt Wärmeplanung bis 2026 an
Einige Bundesländer haben indes ihre eigene Wärmeplanung begonnen. So haben Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen eigene Gesetze für die kommunale Wärmeplanung verabschiedet. In diesen Regionen droht absurderweise mit der Gesetzesinitiative auf Bundesebene nun, dass die dortigen Eigentümer eben aufgrund der bereits verfolgten Wärmeplanung in Zugzwang geraten. Kommunalvertreter in Baden-Württemberg warnen davor, dass für die Bürger dort schon bald die strengen Regeln beim Heizungstausch gelten dürften, während in Ländern ohne Wärmeplanung die Bürger mehr Zeit bekämen. Das sei unfair. Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir wurde konkret: „Für alle Länder, die bei der kommunalen Wärmeplanung bereits weiter sind, wird wichtig sein, dass es ausreichend Bestandsschutz gibt.“ In Berlin soll die kommunale Wärmeplanung bis 2026 vorliegen: Dort besteht die besondere Herausforderung in der Tatsache, dass Berlin eine Großstadt mit einem hohen Anteil an Mietshäusern ist.
Etwas mehr Klarheit herrscht unterdessen bei der zukünftigen Förderung: 30 Prozent Förderung soll es im Fall einer Umrüstung geben. Weitere 30 Prozent gibt es für Hauseigentümer, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt. Zudem kann es noch eine Art Geschwindigkeitsbonus geben: Wer bis 2028 seine Heizung austauscht, soll weitere 20 Prozent erhalten. Insgesamt sollen die Förderungen aber nicht mehr als 70 Prozent der Kosten übersteigen. Widersprüchlich ist die Frage bislang geregelt, wie die Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt bzw. umgelegt werden können. Auf der einen Seite wurde erfreulicherweise eine zweite Modernisierungsumlage vorgeschlagen, die bis zu zehn Prozent der Investitionskosten umfassen und nur dann beansprucht werden kann, wenn die staatliche Förderung in Anspruch genommen wird. Auf der anderen Seite soll aber eine Kappungsgrenze eingeführt werden, das heißt, die Jahresmiete soll sich um nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen.
Politik muss sich ehrlich machen
Aus unserer Sicht sollte sich die Politik an dieser Stelle ehrlich machen, denn mit dieser Kappung werden die notwendigen weitreichenden Modernisierungsmaßnahmen nicht finanzierbar sein. Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer: Allen Beteiligten sollte klar sein und es sollte offen kommuniziert werden, dass die Wärmewende erhebliche Kosten mit sich bringen wird.
Wir werden Sie auch in den kommenden Ausgaben unseres Newsletters über die Entwicklungen rund um das Gebäudeenergiegesetz informieren und auf dem Laufenden halten. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Unser Team steht Ihnen kompetent und beratend zur Seite.
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