Ungeliebte Pflicht – Was Sie beim Energieausweis beachten müssen

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Wer ein Mehrfamilienhaus – beziehungsweise generell eine Immobilie – verkauft, benötigt einen Energieausweis. So will es der Gesetzgeber. Liegt spätestens zur Besichtigung kein Energieausweis vor oder wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Zweck des Energieausweises ist die Vergleichbarkeit von Energieverbräuchen von Immobilien. Er beinhaltet Informationen zur Energieeffizienz einer Immobilie, also wie viel Energie sie verbraucht. Dies wird mit den Energieeffizienzklassen vereinfacht dargestellt. Die Skala reicht von Klasse A+, einem sehr guten Verbrauchswert, bis zu Klasse H, was für einen sehr hohen Energieverbrauch steht.

Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zur Immobilie, wie das Baujahr des Hauses und die Art der Heizung, also beispielsweise Öl oder Gas. Und er ist in der Regel zehn Jahre gültig. Darüber hinaus wird im Energieausweis immer das ganze Gebäude – auch bei einem Zinshaus – bewertet. Es kann also kein Energieausweis für beispielsweise eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erstellt werden. Wie hoch also der Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung ist, lässt sich nur über die Nebenkosten abschätzen.

Beim Energieausweis wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Der Bedarfsenergieausweis kommt zum Einsatz, wenn keine Verbrauchswerte vorliegen. Zum Beispiel bei Neubauprojekten ist das der Fall. Hier müssen bereits in der Planungsphase die künftigen Energieverbräuche in einer aufwendigen Berechnung ermittelt werden. Faktoren wie beispielsweise die Dämmung der Außenwände, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik werden hier in die Berechnung miteinbezogen, ebenso wie die Lage der Immobilie und die Bauform. Die theoretische Grundlage dieser Berechnung ist immer gleich, damit Energiewerte von Gebäuden objektiv verglichen werden können.

„Die berechneten Werte können jedoch nur als ungefähre Richtwerte dienen. Denn bei der Berechnung können Faktoren wie das Heizverhalten der Bewohner oder der typische Energieverbrauch eines Haushalts nicht mit einfließen“, sagt Jürgen Michael Schick, Inhaber von SCHICK IMMOBILIEN GmbH & Co. KG und Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Schließlich ist der tatsächliche Energieverbrauch eines Haushalts immer individuell und davon abhängig, wie sich die einzelnen Bewohner wohlfühlen. Wird gerne lange geduscht und eine Durchschnittstemperatur von 24 Grad Celsius in der Wohnung bevorzugt, ist die Energiebilanz logischerweise schlechter, als bei Bewohnern, denen auch im Winter 20 Grad Celsius in der Wohnung genügen und die die Heizung abdrehen, wenn sie die Wohnung verlassen. Wegen der aufwendigen Berechnung ist der Bedarfsausweis teurer als der Verbrauchsausweis. Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohneinheiten liegen die Kosten bei etwa 300 Euro plus 30 bis 50 Euro für jede Wohneinheit.

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch an. Denn hier wird der reale Verbrauch gemessen. Dazu werden die Zahlen der Heizung und der Warmwasserbereitung zu Grunde gelegt, in der Regel die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Verbrauchsausweis ist zwar nicht so aussagekräftig wie der Bedarfsausweis, dafür aber günstiger. Die Kosten liegen bei Mehrfamilienhäusern bei bis zu 250 Euro.

Ein sehr wichtiger Abschnitt des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen, die ein Ersteller eines Energieausweises dort aussprechen kann.

Die Energieeffizienzklasse und die Modernisierungsempfehlungen geben ein erstes energetisches Bild von der Immobilie. Diese Angaben sollten Sie mit einem Experten besprechen.

Wir von Michel Schick Immobilien raten, bei der Erstellung eines Energieausweises darauf zu achten, wer ihn erstellt. Zwar gibt es viele günstige Angebote im Internet, jedoch ist die Qualität hier oft mangelhaft. Deshalb sollten sich Immobilienbesitzer von einem Immobilienprofi beraten lassen. Diese wissen durch ihre langjährige Erfahrung, wer einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. In der Regel sind dies qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater. Dabei empfiehlt es sich, auf die Unabhängigkeit der Berater zu achten. Beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Bankengruppe oder der deutschen Energie-Agentur (dena) gibt es Listen mit unabhängigen und qualifizierten Fachleuten.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

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